Die Mitglieder der Stiftungsorgane sind für die Stiftung ehrenamtlich tätig.

Der Stiftungsrat besteht aus 9 stimmberechtigten Mitgliedern. Die/Der Vorsitzende des Stiftungsrates wird von der/dem für Soziales und Familie zuständigen Ministerin/Minister für 5 Jahre berufen. Dem Stiftungsrat obliegt die Aufsicht und Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwaltung der Stiftung. Der Stiftungsrat beschließt alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Stiftung. Außerdem beruft er die Mitglieder des Vergabeausschusses.

Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern, welche von dem/der für Soziales und Familie zuständigen Minister/in für die Dauer von 5 Jahren unter Zuweisung des Vorstandsvorsitzes und des stellvertretenden Vorstandsvorsitzes berufen werden. Der Vorstand bestellt die zur Geschäftsführung notwendigen Personen.

Mitglieder des Stiftungsrates

Vorstand