Die Mitglieder der Stiftungsorgane sind für die Stiftung ehrenamtlich tätig.
Der Stiftungsrat besteht aus 9 stimmberechtigten Mitgliedern. Die/Der Vorsitzende des Stiftungsrates wird von der/dem für Soziales und Familie zuständigen Ministerin/Minister für 5 Jahre berufen. Dem Stiftungsrat obliegt die Aufsicht und Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwaltung der Stiftung. Der Stiftungsrat beschließt alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Stiftung. Außerdem beruft er die Mitglieder des Vergabeausschusses.
Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern, welche von dem/der für Soziales und Familie zuständigen Minister/in für die Dauer von 5 Jahren unter Zuweisung des Vorstandsvorsitzes und des stellvertretenden Vorstandsvorsitzes berufen werden. Der Vorstand bestellt die zur Geschäftsführung notwendigen Personen.
Dr. Thomas Götz
Vorsitzender des Stiftungsrates
Vertreter des für Soziales und Familie zuständigen Ministeriums
Ulrich Wendte
stv. Vorsitzender des Stiftungsrates
Vertreter des für Soziales und Familie zuständigen Ministeriums
Ute Tannert
Vertreterin des für Soziales und Familie zuständigen Ministeriums
Katrin Schierwald
Vertreterin des Ministeriums der Finanzen
Ute Hustig
Vertreterin der kommunalen Spitzenverbände (Städte- und Gemeindebund Brandenburg e.V.)
André Saborowski
Vertreter/in der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege
Elske Hildebrandt
Vertreterin des Landtages Brandenburg
Birgit Uhlworm
Vertreterin der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände (SHIA e.V. – Landesverband Brandenburg)
Christoph Schulz
Vertreter des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
Janny Armbruster
Vorstandsvorsitzende
Antje Klingebiel
stv. Vorstandsvorsitzende
Sebastian Künzel
Mitglied des Vorstandes