Die Mitglieder der Stiftungsorgane sind für die Stiftung ehrenamtlich tätig.
Der Stiftungsrat besteht aus 9 stimmberechtigten Mitgliedern. Die/Der Vorsitzende des Stiftungsrates wird von der/dem für Soziales und Familie zuständigen Ministerin/Minister für 5 Jahre berufen. Dem Stiftungsrat obliegt die Aufsicht und Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwaltung der Stiftung. Der Stiftungsrat beschließt alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Stiftung. Außerdem beruft er die Mitglieder des Vergabeausschusses.
Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern des Stiftungsrates, welche Vertreter/Vertreterin des für Soziales und Familie zuständigen Ministeriums sind. Der Vorstand bestellt die zur Geschäftsführung notwendigen Personen.
Katrin Schierwald
Vertreterin des Ministeriums der Finanzen
Maren Dieckmann
Vertreterin der kommunalen Spitzenverbände (Städte- und Gemeindebund Brandenburg e.V.)
Anne Baaske
Vertreterin der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (AWO Landesverband)
Elske Hildebrandt
Vertreterin des Landtages Brandenburg
Birgit Uhlworm
Vertreterin der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände (SHIA e.V. – Landesverband Brandenburg)
Elke Wagner
Vertreterin des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
Ute Tenkhof
Stiftungsratsvorsitzende
Vertreterin des für Soziales und Familie zuständigen Ministeriums
Antje Klingebiel
Stellvertretende Stiftungsratsvorsitzende
Vertreterin des für Soziales und Familie zuständigen Ministeriums
Ute Tannert
Mitglied des Vorstandes
Vertreterin des für Soziales und Familie zuständigen Ministeriums