Die Stiftung
Gründungsjahr: 1992
Stifter: Land Brandenburg
Stiftungszweck: Die Stiftung hilft Familien, eine aktuelle Notlage zu beseitigen, wenn gesetzliche Ansprüche auf staatliche Leistungen nicht ausreichen. Ein Rechtsanspruch auf Stiftungsgelder besteht nicht. Im Vordergrund steht Hilfe zur Selbsthilfe.
Hintergrund: Die Stiftung „Hilfe für Familien in Not“ wurde 1992 vom Land Brandenburg, vertreten durch die Arbeits- und Sozialministerin des Landes Frau Doktor Regine Hildebrandt, gegründet.
Anlass und Auslöser für Notsituationen können sein:
- Länger andauernde Arbeitslosigkeit,
- Drohende Obdachlosigkeit,
- Tod oder Unfall eines Familienmitgliedes,
- Lange schwere Krankheit,
- Ehescheidung oder Trennung,
- Starke finanzielle Belastung durch Schulden,
- Aufgabe der Berufstätigkeit aus zwingenden familiären Gründen.
Anträge auf Stiftungsleistungen können beispielsweise bei folgenden regionalen Anlaufstellen der Kommunen oder freien, gemeinnützigen Trägern gestellt werden:
- Beratungsstellen für Familienplanung, Sexualität und Schwangerschaft
- Erziehungsberatungsstellen
- Schuldnerberatungsstellen
- Sozialstationen
- Jugendämtern
- Sozialämtern
- den für die Grundsicherung zuständigen Trägern, die das Arbeitslosengeld II auszahlen.
Die Landesstiftung vermittelt auch Hilfe für Schwangere in wirtschaftlicher Notlage und vergibt Gelder der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“.
Antragstellungen auf Stiftungsleistungen für werdende Mütter müssen in den Beratungsstellen für Familienplanung, Sexualität und Schwangerschaft bzw. den Gesundheitsämtern vorgenommen werden.