Die Stiftung

Gründungsjahr: 1992

Stifter:  Land Brandenburg

Stiftungszweck: Die Stiftung hilft Familien, eine aktuelle Notlage zu beseitigen, wenn gesetzliche Ansprüche auf staatliche Leistungen nicht ausreichen. Ein Rechtsanspruch auf Stiftungsgelder besteht nicht. Im Vordergrund steht Hilfe zur Selbsthilfe.

Hintergrund: Die Stiftung „Hilfe für Familien in Not“ wurde 1992 vom Land Brandenburg, vertreten durch die Arbeits- und Sozialministerin des Landes Frau Doktor Regine Hildebrandt, gegründet.

Anlass und Auslöser für Notsituationen können sein:

  • Länger andauernde Arbeitslosigkeit,
  • Drohende Obdachlosigkeit,
  • Tod oder Unfall eines Familienmitgliedes,
  • Lange schwere Krankheit,
  • Ehescheidung oder Trennung,
  • Starke finanzielle Belastung durch Schulden,
  • Aufgabe der Berufstätigkeit aus zwingenden familiären Gründen.

Anträge auf Stiftungsleistungen können beispielsweise bei folgenden regionalen Anlaufstellen der Kommunen oder freien, gemeinnützigen Trägern gestellt werden:

  • Beratungsstellen für Familienplanung, Sexualität und Schwangerschaft
  • Erziehungsberatungsstellen
  • Schuldnerberatungsstellen
  • Sozialstationen
  • Jugendämtern
  • Sozialämtern
  • den für die Grundsicherung zuständigen Trägern, die das Arbeitslosengeld II auszahlen.

Die Landesstiftung vermittelt auch Hilfe für Schwangere in wirtschaftlicher Notlage und vergibt Gelder der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“.
Antragstellungen auf Stiftungsleistungen für werdende Mütter müssen in den Beratungsstellen für Familienplanung, Sexualität und Schwangerschaft bzw. den Gesundheitsämtern vorgenommen werden.