Hilfe für Familien in Not

Wenn Sie die Hilfeangebote der Stiftung in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie eine Beratungsstelle Ihrer Wahl aufsuchen, zum Beispiel eine Beratungsstelle der freien, gemeinnützigen Träger (Caritas, Diakonie, DRK, AWO, Profamilia, donum vitae usw.), eine Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, eine Schuldnerberatungsstelle oder Sozialstation. Sie können sich auch an Ihr zuständiges Jugendamt, Sozialamt oder den für die Grundsicherung zuständigen Träger wenden, der das Arbeitslosengeld II auszahlt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen werden gemeinsam mit Ihnen einen Antrag an die Stiftung stellen.

Um über Ihren Antrag entscheiden zu können, benötigt die Stiftung Angaben zu folgenden Punkten:

  • Art der Notlage Ihrer Familie
  • Einkommens- und Eigentumsverhältnisse
  • Finanzielle Belastungen
  • Nachweis über Inanspruchnahme aller Ihnen zustehenden gesetzlichen Leistungen
  • Verwendungszweck der beantragten Hilfe
  • Umfang der beantragten Stiftungsleistung

Der Antrag wird durch die Beratungsstelle bzw. das Amt an die Stiftung weitergeleitet. Die Hilfeleistung erfolgt in Form einer Geldschenkung oder durch ein zinsloses Darlehen.

Wie wird über Hilfe entschieden?

Der Vergabeausschuss der Stiftung prüft den Antrag und entscheidet, ob und in welchem Umfang eine finanzielle Hilfeleistung in Ihrem Fall möglich ist.