Die Stiftung „Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg“ wurde im Dezember 1992 auf Initiative von Dr. Regine Hildebrandt, damalige Sozialministerin des Landes Brandenburg als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet. Damals standen die Menschen einer völlig veränderten Lebenssituation gegenüber. Von den Problemen der tiefgreifenden Umstrukturierung des Gesellschafts-, Wirtschafts- und Sozialsystems waren besonders Familien mit Kindern und alleinerziehende Mütter beziehungsweise Väter betroffen. Viele wurden aus der Bahn geworfen, oft bis an die Grenze ihrer Existenzmöglichkeit.

Bei der Vielfalt der Fälle und der Verschiedenheit der notwendigen Hilfen können die gesetzlichen Leistungen nicht immer greifen. Die Stiftung bietet deshalb entsprechend dem konkreten Einzelfall ergänzende, finanzielle Hilfe an und ermöglicht in Not geratenen Menschen einen Neuanfang. Wenn in den ersten Jahren Hilfe notwendig war, weil die Menschen mit den neuen Gesetzen nicht vertraut waren und durch versäumte Inanspruchnahme gesetzlicher Förderungsmöglichkeiten in Not gerieten, so sind die Notsituationen jetzt vor allem in Langzeitarbeitslosigkeit, Trennung der Lebenspartner oder Krankheit begründet. Heute ist die Stiftung zu einem festen Bestandteil des Hilfsangebotes im Land Brandenburg geworden.

Mit der Gründung der Stiftung wurde zugleich eine Einrichtung geschaffen, die die Vergabe der Mittel der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ übernahm. Sie setzte damit die für Brandenburg am 31. Dezember 1992 ausgelaufende Tätigkeit des „Hilfsfond für schwangere Frauen in Not“ fort. Dadurch ist es möglich, bei der Geburt eines Kindes bedürftigen Müttern mit einem kleinen Startkapital zu helfen.