Anlagerichtlinie der Stiftung „Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg-“

Für mehr Nachhaltigkeit

Stand: 20.06.2017

Präambel

Zweck der Stiftung ist es, gemäß § 2 der Satzung vom 4.12.1992, geändert am 14.12.2004 in Not geratenen Familien, alleinerziehenden Frauen und Männern sowie werdenden Müttern schnelle und auf den Einzelfall abgestimmte finanzielle Unterstützung zu gewähren.

§ 1    Die Anlagestrategie ist darauf ausgerichtet eine möglichst große Sicherheit bei angemessener Rentabilität sowie die notwendige Liquidität unter Beachtung von Nachhaltigkeits-, Umwelt- und Sozialverträglichkeitskriterien zu erreichen.

§ 2    Die Verwaltung des Vermögens soll dem Gedanken eines nachhaltigen, sozialen und umweltverträglichen Wirtschaftens entsprechen. Bei der Anlage in Aktien oder aktienähnlichen Wertpapieren sowie Anleihen sollen  Einzelanlagen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit die folgenden Kriterien erfüllen, vermieden werden:

a) Verletzung von Menschenrechten;
b) Kinderarbeit;
c) Diskriminierung von Minderheiten;
d) Entwicklung, Produktion oder Vertrieb von Waffen;
e) Betreiben von Kernkraftwerken;
f) Produktion oder Vertrieb von pornografischem Material;
g) Produktion oder Vertrieb von Tabakwaren;

§ 3    Die Organe der Stiftung verfolgen die Rendite-, Ertrags- und Risikoentwicklung hinsichtlich Zielkonformität und prüfen, ob wichtige betriebs- oder marktspezifische Veränderungen eine Anpassung der Strategie erfordern.

Die Vermögensverwaltung kann im Rahmen einer Eigenverwaltung durch die Stiftung oder durch von der Stiftung beauftragte Dritte (Geldinstitution) erfolgen. Bei der Verwaltung ist Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geboten.