Die Organe der Stiftung sind:

1. der Stiftungsrat
2. der Vorstand
2. der Vergabeausschuss

Der Stiftungsrat besteht aus 9 stimmberechtigten Mitgliedern. Die/Der Vorsitzende des Stiftungsrates wird von der/dem für Soziales und Familie zuständigen Ministerin/Minister für 5 Jahre berufen. Dem Stiftungsrat obliegt die Aufsicht und Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwaltung der Stiftung. Der Stiftungsrat beschließt alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Stiftung. Außerdem beruft er die Mitglieder des Vergabeausschusses.
Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern, welche von dem/der für Soziales und Familie zuständigen Minister/in für die Dauer von 5 Jahren unter Zuweisung des Vorstandvorsitzes und des stellvertretenden Vorstandsvorsitzes berufen werden. Der Vorstand bestellt die zur Geschäftsführung notwendigen Personen.

Zusammensetzung, Zuständigkeit und Arbeitsweise des Vergabeausschusses werden vom Stiftungsrat festgelegt.

Die Mitglieder der Stiftungsorgane sind für die Stiftung ehrenamtlich tätig.

Die Stiftung unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes Brandenburg.