Stiftung

Die Stiftung „Hilfe für Familien in Not“ wurde 1992 vom Land Brandenburg, vertreten durch die Arbeits- und Sozialministerin des Landes Frau Doktor Regine Hildebrandt gegründet. Sie hilft Familien, eine aktuelle Notlage zu beseitigen, wenn gesetzliche Ansprüche auf staatliche Leistungen nicht ausreichen. Ein Rechtsanspruch auf Stiftungsgelder besteht nicht. Im Vordergrund steht Hilfe zur Selbsthilfe.

Gründungsjahr: 1992

Stifter:  Land Brandenburg

Stiftungszweck: Die Stiftung hilft Familien, eine aktuelle Notlage zu beseitigen, wenn gesetzliche Ansprüche auf staatliche Leistungen nicht ausreichen. Ein Rechtsanspruch auf Stiftungsgelder besteht nicht. Im Vordergrund steht Hilfe zur Selbsthilfe.

Hintergrund: Die Stiftung „Hilfe für Familien in Not“ wurde 1992 vom Land Brandenburg, vertreten durch die Arbeits- und Sozialministerin des Landes Frau Doktor Regine Hildebrandt, gegründet.

Anlass und Auslöser für Notsituationen können sein:

  • Länger andauernde Arbeitslosigkeit,
  • Drohende Obdachlosigkeit,
  • Tod oder Unfall eines Familienmitgliedes,
  • Lange schwere Krankheit,
  • Ehescheidung oder Trennung,
  • Starke finanzielle Belastung durch Schulden,
  • Aufgabe der Berufstätigkeit aus zwingenden familiären Gründen.

Anträge auf Stiftungsleistungen können beispielsweise bei folgenden regionalen Anlaufstellen der Kommunen oder freien, gemeinnützigen Trägern gestellt werden:

  • Beratungsstellen für Familienplanung, Sexualität und Schwangerschaft
  • Erziehungsberatungsstellen
  • Schuldnerberatungsstellen
  • Sozialstationen
  • Jugendämtern
  • Sozialämtern
  • den für die Grundsicherung zuständigen Trägern, die das Arbeitslosengeld II auszahlen.

Die Landesstiftung vermittelt auch Hilfe für Schwangere in wirtschaftlicher Notlage und vergibt Gelder der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“.
Antragstellungen auf Stiftungsleistungen für werdende Mütter müssen in den Beratungsstellen für Familienplanung, Sexualität und Schwangerschaft bzw. den Gesundheitsämtern vorgenommen werden.

Die Stiftung „Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg“ wurde im Dezember 1992 auf Initiative von Dr. Regine Hildebrandt, damalige Sozialministerin des Landes Brandenburg als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet. Damals standen die Menschen einer völlig veränderten Lebenssituation gegenüber. Von den Problemen der tiefgreifenden Umstrukturierung des Gesellschafts-, Wirtschafts- und Sozialsystems waren besonders Familien mit Kindern und alleinerziehende Mütter beziehungsweise Väter betroffen. Viele wurden aus der Bahn geworfen, oft bis an die Grenze ihrer Existenzmöglichkeit.

Bei der Vielfalt der Fälle und der Verschiedenheit der notwendigen Hilfen können die gesetzlichen Leistungen nicht immer greifen. Die Stiftung bietet deshalb entsprechend dem konkreten Einzelfall ergänzende, finanzielle Hilfe an und ermöglicht in Not geratenen Menschen einen Neuanfang. Wenn in den ersten Jahren Hilfe notwendig war, weil die Menschen mit den neuen Gesetzen nicht vertraut waren und durch versäumte Inanspruchnahme gesetzlicher Förderungsmöglichkeiten in Not gerieten, so sind die Notsituationen jetzt vor allem in Langzeitarbeitslosigkeit, Trennung der Lebenspartner oder Krankheit begründet. Heute ist die Stiftung zu einem festen Bestandteil des Hilfsangebotes im Land Brandenburg geworden.

Mit der Gründung der Stiftung wurde zugleich eine Einrichtung geschaffen, die die Vergabe der Mittel der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ übernahm. Sie setzte damit die für Brandenburg am 31. Dezember 1992 ausgelaufende Tätigkeit des „Hilfsfond für schwangere Frauen in Not“ fort. Dadurch ist es möglich, bei der Geburt eines Kindes bedürftigen Müttern mit einem kleinen Startkapital zu helfen.

Initiatorin der Stiftung „Hilfe für Familien in Not“

Regine Hildebrandt wurde 1941 in Berlin geboren. Die bekennende Christin studierte Biologie an der Berliner Humboldt-Universität, promovierte zum Dr. rer. nat. und war von 1978 bis 1990 Bereichsleiterin in der Zentralstelle für Diabetes und Stoffwechselkrankheiten in Berlin. 1989 engagierte sie sich in der Bürgerbewegung „Demokratie Jetzt“ und wurde Mitglied der SPD. Sie gehörte dem letzten DDR-Kabinett an und war von November 1990 bis Oktober 1999 Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg.

Ihre direkte schnörkellose Art, ihr Einsatz gegen den Abbau von Sozialleistungen, für gesellschaftliches Engagement und ein tätiges Miteinander machten sie weit über Brandenburg hinaus bekannt und wurden für viele zum Vorbild. Ihr Anliegen war es auch zu ermutigen. Vor allem die Ostdeutschen sollten ihre Probleme selbst anpacken und es lernen, auch schwierigste Situationen zu meistern: „Wer sich nicht bewegt, hat schon verloren!“

1996 wurde bei der Mutter dreier Kinder Krebs diagnostiziert. Auch mit ihrer Erkrankung ging sie offensiv um und arbeitete bis zuletzt. Regine Hildebrandt starb im November 2001 im Kreis ihrer Familie in Woltersdorf bei Berlin.

„Der tiefere Sinn des Lebens liegt im Miteinander.“

Regine Hildebrandt

Die Organe der Stiftung sind:

1. der Stiftungsrat
2. der Vorstand
2. der Vergabeausschuss

Der Stiftungsrat besteht aus 9 stimmberechtigten Mitgliedern. Die/Der Vorsitzende des Stiftungsrates wird von der/dem für Soziales und Familie zuständigen Ministerin/Minister für 5 Jahre berufen. Dem Stiftungsrat obliegt die Aufsicht und Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwaltung der Stiftung. Der Stiftungsrat beschließt alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Stiftung. Außerdem beruft er die Mitglieder des Vergabeausschusses.
Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern, welche von dem/der für Soziales und Familie zuständigen Minister/in für die Dauer von 5 Jahren unter Zuweisung des Vorstandvorsitzes und des stellvertretenden Vorstandsvorsitzes berufen werden. Der Vorstand bestellt die zur Geschäftsführung notwendigen Personen.

Zusammensetzung, Zuständigkeit und Arbeitsweise des Vergabeausschusses werden vom Stiftungsrat festgelegt.

Die Mitglieder der Stiftungsorgane sind für die Stiftung ehrenamtlich tätig.

Die Stiftung unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes Brandenburg.

Günter Baaske, Minister a.D.

Seit 5. März 2019  ist der Minister a.D. Günter Baaske Schirmherr der Stiftung „Hilfe für Familien in Not“. Er folgt in dieser Funktion Ministerpräsident a.D. Matthias Platzeck, der das Amt als Schirmherr seit 2013 als erster innehatte und dieses wegen vieler anderer Verpflichtungen weitergab.

Satzung der Stiftung (geändert am 14.03.2022, PDF-Format)
Vergaberichtlinie der Landesstiftung (geändert am 04.04.2019, PDF-Format)
Vergaberichtlinie der Bundesstiftung (geändert am 10.12.2015, PDF-Format)