Gemeinsam Notlagen meistern
Haben Sie keine Scheu, sich an die Stiftung zu wenden!
Die Stiftung „Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg“ gewährt finanzielle Hilfen für schwangere Frauen (Schwangerenhilfe) sowie für Familien (Familienhilfe) in finanziellen Notlagen. Voraussetzung ist der Wohnsitz im Land Brandenburg.

Foto: Orlando Allo / unsplash.com
Welchen Familien wird geholfen?
Familien mit mindestens einem Kind oder einem pflegebedürftigen Angehörigen, die ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben und in eine Notsituation geraten sind, bietet die Stiftung Hilfe an.
Die Notsituation kann zum Beispiel eingetreten sein durch:

Foto: (c) Blend Images/Jon Feingersh
Wann wird Schwangeren geholfen?
Schwangeren, die ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben und in eine finanzielle Notsituation geraten sind, bietet die Stiftung Hilfe an.
Die Stiftung kann helfen:
Aktuelles
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Bei Spiel und Spaß haben heute mehr als 50 Grundschülerinnen und Grundschüler das Parlamentsgebäude belebt. Präsidentin Stark hatte sie anlässlich des Internationalen Kindertages in den Landtag eingeladen. Das Vorhaben, ihnen einen unbeschwerten und abwechslungsreichen Nachmittag im "Landtagsschloss" zu bescheren, wurde von der Landesstiftung „Hilfe für Familien
Kulinarischer Genuss für den guten Zweck
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3. Familienabendessen in der Garage du Pont
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Pressemitteilung
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