Gemeinsam Notlagen meistern
Haben Sie keine Scheu, sich an die Stiftung zu wenden!
Die Stiftung „Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg“ gewährt finanzielle Hilfen für schwangere Frauen (Schwangerenhilfe) sowie für Familien (Familienhilfe) in finanziellen Notlagen. Voraussetzung ist der Wohnsitz im Land Brandenburg.

Foto: Orlando Allo / unsplash.com
Welchen Familien wird geholfen?
Familien mit mindestens einem Kind oder einem pflegebedürftigen Angehörigen, die ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben und in eine Notsituation geraten sind, bietet die Stiftung Hilfe an.
Die Notsituation kann zum Beispiel eingetreten sein durch:

Foto: (c) Blend Images/Jon Feingersh
Wann wird Schwangeren geholfen?
Schwangeren, die ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben und in eine finanzielle Notsituation geraten sind, bietet die Stiftung Hilfe an.
Die Stiftung kann helfen:
Aktuelles
„Freunde und Helfer“ helfen uns!
Wir bedanken uns bei den Beamtinnen und Beamten aus dem Referat 32 des Bundespolizeipräsidiums! Sie hatten den Spendenaufruf im März zum Anlass genommen, uns auch außerhalb ihrer beruflichen Aufgaben zu helfen. Sagenhafte 1.165 Euro sind dabei zusammengekommen. Herzlichen Dank für dieses grandiose Engagement! Beamtinnen und Beamten aus dem Referat 32 des Bundespolizeipräsidiums
Brandenburger Familienpass 2020/21 ist da!
© Runze & Casper im Auftrag des MSGIV Fast 400 Seiten voll mit Freizeitspaß und hunderten Rabattangeboten für das ganze Land Brandenburg. Ob Badespaß im Freizeitbad, spannende Museumsführung oder Action und Abenteuer im Naturpark – mit dem Familienpass erleben Sie unvergessliche Momente mit Ihrer Familie. Im
Ferienzuschüsse für Familien
Das Familienministerium unterstützt Brandenburger Familien mit geringem Einkommen bei ihrem Urlaub. Für die Ferienzuschüsse stehen 380.000 Euro zur Verfügung. Alle Informationen und das Antragsformular gibt es beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV): https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/familie/
Neue Beratungsstelle für die Antragstellung von Landesstiftungsanträgen
Familien mit mindestens einem Kind oder einem pflegebedürftigen Angehörigen sowie alleinerziehenden Frauen und Männern, die sich in einer Notsituation befinden, können sich von nun an auch an das AWO Büro für KINDER(ar)MUT wenden. Die Hilfe der Stiftung kann in Anspruch genommen werden, wenn gesetzliche Ansprüche auf


