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Gemeinsam Notlagen meistern

Haben Sie keine Scheu, sich an die Stiftung zu wenden!

Die Stiftung „Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg“ gewährt finanzielle Hilfen für schwangere Frauen (Schwangerenhilfe) sowie für Familien (Familienhilfe) in finanziellen Notlagen. Voraussetzung ist der Wohnsitz im Land Brandenburg.

Familie

Foto: Orlando Allo / unsplash.com

Welchen Familien wird geholfen?

Familien mit mindestens einem Kind oder einem pflegebedürftigen Angehörigen, die ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben und in eine Notsituation geraten sind, bietet die Stiftung Hilfe an.

Die Notsituation kann zum Beispiel eingetreten sein durch:

  • Unfall oder Tod eines Familienmitgliedes

  • lange, schwere Krankheit

  • länger andauernde Arbeitslosigkeit

  • drohende Obdachlosigkeit

  • starke finanzielle Belastung durch Schulden

  • Ehescheidung oder Trennung

Foto: (c) Blend Images/Jon Feingersh

Wann wird Schwangeren geholfen?

Schwangeren, die ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben und in eine finanzielle Notsituation geraten sind, bietet die Stiftung Hilfe an.

Die Stiftung kann helfen:

  • Wenn schwierige finanzielle Verhältnisse vorliegen.

  • Wenn alle privaten Hilfsmöglichkeiten und die gesetzlichen Leistungen ausgeschöpft wurden.

  • Wenn die Summe der monatlichen Brutto-Bezüge aller Haushaltsangehörigen sowie deren Vermögen die Grenzen der Abgabenordnung § 53 Nr. 2 nicht übersteigt.

Aktuelles

Neue Beratungsstelle für die Antragstellung von Landesstiftungsanträgen

11. Juni 2020|

Familien mit mindestens einem Kind oder einem pflegebedürftigen Angehörigen sowie alleinerziehenden Frauen und Männern, die sich in einer Notsituation befinden, können sich von nun an auch an das AWO Büro für KINDER(ar)MUT wenden. Die Hilfe der Stiftung kann in Anspruch genommen werden, wenn gesetzliche Ansprüche auf

Tabea Kemme spendet für Hilfe in der Corona-Krise

20. Mai 2020|

Die ehemalige Turbine-Stürmerin Tabea Kemme versteigerte im Mai 2020 über eine Auktionsplattform mehrere Länderspielmedaillen. Heute übergab die Olympiasiegerin den Erlös in Höhe von 1.278,33 Euro an die Stiftung „Hilfe für Familien in Not“. v.l.n.r.: Tabea Kemme und Ute TenkhofGeldübergabe in Corona-Zeiten Seit Jahren engagiert sich Tabea

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19. Mai 2020|

Maßgekneteter Mundschutz aus Marzipan Unsere Botschafterin Goedele Matthyssen von der Confiserie Felicitas aus Hornow hat eine tolle Aktion in ganz besonderen Zeiten ins Leben gerufen. Die Besucher des SchokoLadenLandes in Hornow konnten zu Ostern ihre gekauften Schoko-Osterhasen gegen eine Spende an die Stiftung mit einen maßgekneten

Solidarität für Familien in Not auch von Lotto Brandenburg

24. April 2020|

Scheckübergabe mal anders. v.l.n.r. Ute Tenkhof (Stiftungsratsvorsitzende), Kerstin Kosanke (Geschäftsführerin LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH) Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger werden in diesen schwierigen Zeiten der Krise aktiv und unterstützen bedürftige Menschen und Einrichtungen. Ob durch das Nähen von Stoffmasken, den Einkauf für den Nachbarn oder das Spenden

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