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Gemeinsam Notlagen meistern

Haben Sie keine Scheu, sich an die Stiftung zu wenden!

Die Stiftung „Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg“ gewährt finanzielle Hilfen für schwangere Frauen (Schwangerenhilfe) sowie für Familien (Familienhilfe) in finanziellen Notlagen. Voraussetzung ist der Wohnsitz im Land Brandenburg.

Familie

Foto: Orlando Allo / unsplash.com

Welchen Familien wird geholfen?

Familien mit mindestens einem Kind oder einem pflegebedürftigen Angehörigen, die ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben und in eine Notsituation geraten sind, bietet die Stiftung Hilfe an.

Die Notsituation kann zum Beispiel eingetreten sein durch:

  • Unfall oder Tod eines Familienmitgliedes

  • lange, schwere Krankheit

  • länger andauernde Arbeitslosigkeit

  • drohende Obdachlosigkeit

  • starke finanzielle Belastung durch Schulden

  • Ehescheidung oder Trennung

Foto: (c) Blend Images/Jon Feingersh

Wann wird Schwangeren geholfen?

Schwangeren, die ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben und in eine finanzielle Notsituation geraten sind, bietet die Stiftung Hilfe an.

Die Stiftung kann helfen:

  • Wenn schwierige finanzielle Verhältnisse vorliegen.

  • Wenn alle privaten Hilfsmöglichkeiten und die gesetzlichen Leistungen ausgeschöpft wurden.

  • Wenn die Summe der monatlichen Brutto-Bezüge aller Haushaltsangehörigen sowie deren Vermögen die Grenzen der Abgabenordnung § 53 Nr. 2 nicht übersteigt.

Aktuelles

Spendenaktion

7. Oktober 2020|

Foto: © Buschmann und Winkelmann GmbH Spendenaktion Bis Ende Oktober findet die große Kürbisausstellung in Klaistow statt, bei der man sich an Kürbissen unter dem Thema „Kürbis, Fabeln, Fantasien“ erfreuen kann. Im Rahmen dieses Events sorgte am Einheitswochenende "Deutschlands größte Kürbissuppe" für viel Aufregung. Denn pro

„Freunde und Helfer“ helfen uns!

3. August 2020|

Wir bedanken uns bei den Beamtinnen und Beamten aus dem Referat 32 des Bundespolizeipräsidiums! Sie hatten den Spendenaufruf im März zum Anlass genommen, uns auch außerhalb ihrer beruflichen Aufgaben zu helfen. Sagenhafte 1.165 Euro sind dabei zusammengekommen. Herzlichen Dank für dieses grandiose Engagement! Beamtinnen und Beamten aus dem Referat 32 des Bundespolizeipräsidiums

Brandenburger Familienpass 2020/21 ist da!

16. Juni 2020|

© Runze & Casper im Auftrag des MSGIV Fast 400 Seiten voll mit Freizeitspaß und hunderten Rabattangeboten für das ganze Land Brandenburg. Ob Badespaß im Freizeitbad, spannende Museumsführung oder Action und Abenteuer im Naturpark – mit dem Familienpass erleben Sie unvergessliche Momente mit Ihrer Familie. Im

Ferienzuschüsse für Familien

16. Juni 2020|

Das Familienministerium unterstützt Brandenburger Familien mit geringem Einkommen bei ihrem Urlaub. Für die Ferienzuschüsse stehen 380.000 Euro zur Verfügung. Alle Informationen und das Antragsformular gibt es beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV): https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/familie/

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