Familienhilfe

Hilfe für Familien in Not

Die meisten Familien, die sich an die Stiftung wenden, hätten nie gedacht, irgendwann in eine Notlage zu kommen. Sie hatten ihr Leben fest in der Hand, waren optimistisch und haben Anschaffungen gemacht, bis sie durch einen Schicksalsschlag aus der Bahn geworfen wurden. Viele Menschen werten dieses Unglück als persönliches Versagen und versuchen, es allein zu schaffen und suchen daher zu spät Hilfe.

Wenn Sie die Hilfeangebote der Stiftung in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie eine Beratungsstelle Ihrer Wahl aufsuchen, zum Beispiel eine Beratungsstelle der freien, gemeinnützigen Träger (Caritas, Diakonie, DRK, AWO, Profamilia, donum vitae usw.), eine Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, eine Schuldnerberatungsstelle oder Sozialstation. Sie können sich auch an Ihr zuständiges Jugendamt, Sozialamt oder den für die Grundsicherung zuständigen Träger wenden, der das Bürgergeld auszahlt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen werden gemeinsam mit Ihnen einen Antrag an die Stiftung stellen.

Um über Ihren Antrag entscheiden zu können, benötigt die Stiftung Angaben zu folgenden Punkten:

  • Art der Notlage Ihrer Familie
  • Einkommens- und Eigentumsverhältnisse
  • Finanzielle Belastungen
  • Nachweis über Inanspruchnahme aller Ihnen zustehenden gesetzlichen Leistungen
  • Verwendungszweck der beantragten Hilfe
  • Umfang der beantragten Stiftungsleistung

Der Antrag wird durch die Beratungsstelle bzw. das Amt an die Stiftung weitergeleitet. Die Hilfeleistung erfolgt in Form einer Geldschenkung oder durch ein zinsloses Darlehen.

Wie wird über Hilfe entschieden?

Der Vergabeausschuss der Stiftung prüft den Antrag und entscheidet, ob und in welchem Umfang eine finanzielle Hilfeleistung in Ihrem Fall möglich ist.

So können Sie unsere Hilfe beantragen:

In der Beratungsstelle werden Sie über die vorrangigen gesetzlichen Leistungen beraten. Die Beratungsstelle hilft Ihnen diese zu beantragen. Wird weitere Hilfe benötigt, können Sie mit Hilfe der BeraterIn einen Familienhilfeantrag stellen.

Die Beratungsstelle sendet Ihren Antrag an die Stiftung.

Ihr Antrag wird in der Stiftung bearbeitet. Sollten Unterlagen fehlen, erhalten Sie eine Nachforderung. Sind alle Unterlagen vollständig, wird der Antrag für den Vergabeausschuss vorbereitet. Der Vergabeausschuss tagt einmal im Monat.

Vergabeausschusstermine

Der Vergabeausschuss prüft einmal monatlich die eingereichten Landesstiftungsanträge. Die Entscheidung wird Ihnen per Brief mitgeteilt.

Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie z.B. einen Schenkungsvertrag, den Sie der Stiftung unterschrieben zurücksenden müssen. Erst wenn der von Ihnen unterschriebene Schenkungsvertrag der Stiftung vorliegt, können Sie entsprechend des Schenkungsvertrages einkaufen gehen.

Nachdem Sie den Schenkungsvertrag zugeschickt haben, können Sie nun die zugesagten Gegenstände einkaufen. Bitte kaufen Sie nur genau das, was die Stiftung zugesagt hat! Die Gegenstände sollen grundsätzlich neu erworben werden.