
Familienhilfe
Wenn Sie die Hilfeangebote der Stiftung in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie eine Beratungsstelle Ihrer Wahl aufsuchen.

Schwangerenhilfe
Die Landesstiftung ist Zuweisungsempfänger der Bundessstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ und verwaltet deren Mittel.



