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Gemeinsam Notlagen meistern

Haben Sie keine Scheu, ­ sich an die Stiftung zu wenden!

Die Stiftung „Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg“ gewährt finanzielle Hilfen für schwangere Frauen (Schwangerenhilfe) sowie für Familien (Familienhilfe) in finanziellen Notlagen. Voraussetzung ist der Wohnsitz im Land Brandenburg.

Familie

Foto: Orlando Allo / unsplash.com

Welchen Familien wird geholfen?

Familien mit mindestens einem Kind oder einem pflegebedürftigen Angehörigen, die ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben und in eine Notsituation geraten sind, bietet die Stiftung Hilfe an.

Die Notsituation kann zum Beispiel eingetreten sein durch:

  • Unfall oder Tod eines Familienmitgliedes

  • lange, schwere Krankheit

  • länger andauernde Arbeitslosigkeit

  • drohende Obdachlosigkeit

  • starke finanzielle Belastung durch Schulden

  • Ehescheidung oder Trennung

Foto: (c) Blend Images/Jon Feingersh

Wann wird Schwangeren geholfen?

Schwangeren, die ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben und in eine finanzielle Notsituation geraten sind, bietet die Stiftung Hilfe an.

Die Stiftung kann helfen:

  • Wenn schwierige finanzielle Verhältnisse vorliegen.

  • Wenn alle privaten Hilfsmöglichkeiten und die gesetzlichen Leistungen ausgeschöpft wurden.

  • Wenn die Summe der monatlichen Brutto-Bezüge aller Haushaltsangehörigen sowie deren Vermögen die Grenzen der Abgabenordnung § 53 Nr. 2 nicht übersteigt.

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